Norm
WCAG 2.1 AA
Stand der Vereinbarkeit
Teilweise vereinbar
Aktualisiert
6. August 2026
/ Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit.

Barrierefreiheit ist unser Produkt, also gilt für diese Website der Maßstab, den wir verkaufen. Diese Erklärung folgt der Struktur, die der European Accessibility Act und die EU-Mustererklärung erwarten: was eingehalten wird, was nicht, wie geprüft wurde und was zu tun ist, wenn wir etwas falsch machen.

Stand der Vereinbarkeit

Diese Website ist mit WCAG 2.1 Stufe AA teilweise vereinbar. Teilweise vereinbar heißt: Der Standard wird überwiegend eingehalten, und die unten genannten Ausnahmen sind bekannt und datiert. Vollständige Vereinbarkeit behaupten wir nicht, weil noch keine unabhängige Prüfung aller Seiten und Vorlagen stattgefunden hat.

Was wir tun

  • Wir richten diese Website und jedes gelieferte Ergebnis an WCAG 2.1 Stufe AA und Section 508 aus.
  • Seiten werden mit semantischem HTML, Landmarken, einer Überschriftenstruktur pro Seite und sichtbarem Tastaturfokus gebaut.
  • Der Farbkontrast erfüllt mindestens 4,5:1 für normalen Text und 3:1 für großen Text und Bedienelementränder.
  • Jedes Release wird in der CI durch einen automatischen pa11y-Lauf (HTML CodeSniffer, WCAG2AA) über die öffentlichen Seiten geprüft; ein Fehler blockiert den Merge.
  • Verkaufte Ergebnisse werden zusätzlich mit axe-core in einem echten Browser und, bei PDF, mit veraPDF auf PDF/UA geprüft und danach von einer Person durchgesehen.

Bekannte Einschränkungen

Die folgenden Punkte sind noch nicht vollständig vereinbar. Zu jedem steht, was wir vorhaben.

  • Die Oberfläche des Kundenportals ist jetzt vollständig übersetzt (Navigation, Statusangaben, jeder Bildschirm samt Dialogen). Englisch bleibt darin nur der Bibliotheksinhalt, nicht die Oberfläche: Kurslektionen, Artikel im Hilfecenter und die Feldbezeichnungen, die einzelne Services mit ihren eigenen Formularen zurückgeben. Diese sind auf den deutschen und polnischen Seiten englisch, die Sprachauszeichnung der Seite passt also nicht zu diesem Text (WCAG 3.1.2). Wird 2026 schrittweise übersetzt. Die Admin-Konsole ist nur für Mitarbeitende und bleibt auf Englisch.
  • Blogartikel sind auf Englisch geschrieben und werden auch unter den deutschen und polnischen Adressen ausgeliefert. Der Artikeltext trägt jetzt lang="en", und die Seite weist vor dem Lesen darauf hin, sodass Hilfsmittel korrekt die Stimme wechseln; übersetzt sind die Artikel aber weiterhin nicht.
  • Die Live-Vorschauen auf der Portfolio-Seite sind Fremdinhalte und Musterdokumente in Frames; ihre interne Barrierefreiheit deckt diese Erklärung nicht ab.
  • Einige Datentabellen in der Konsole setzen auf schmalen Bildschirmen auf horizontales Scrollen und haben keine lineare Alternativansicht.
  • Von uns erzeugte PDF-Berichte sind getaggt, komplexe Diagramme darin enthalten jedoch eine Zusammenfassung statt einer vollständigen Langbeschreibung.

Wie geprüft wurde

Selbstbewertung durch OAKMONT: automatisierte Tests (pa11y mit HTML CodeSniffer nach WCAG 2.1 AA bei jedem Build, axe-core in einem echten Browser für Ergebnisse) und manuelle Prüfung der Hauptabläufe nur mit Tastatur und mit Screenreader. Eine unabhängige Prüfung durch Dritte hat für diese Website noch nicht stattgefunden.

Rückmeldung und Kontakt

Sind Sie auf eine Barriere gestoßen oder benötigen Sie Inhalte in einem anderen Format? Kontaktieren Sie uns oder schreiben Sie an admin@oakmonttechnologies.com. Wir antworten in der Regel innerhalb von 5 Werktagen und stimmen eine barrierefreie Alternative mit Ihnen ab.

Durchsetzungsverfahren

Hilft unsere Antwort nicht weiter, können Sie eskalieren. In Deutschland ist für Beschwerden über private Anbieter nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF, Magdeburg, mlbf.de) zuständig. In Polen richten sich Beschwerden an den Präsidenten des PFRON (pfron.org.pl), der sie an die zuständige Marktüberwachungsbehörde weiterleitet. Im übrigen EU-Raum wenden Sie sich an die in Ihrem Land nach dem European Accessibility Act benannte Marktüberwachungsstelle. In den USA können Beschwerden nach Section 508 oder ADA bei der zuständigen Bundesbehörde oder beim Justizministerium eingereicht werden.

Angaben zur Erklärung

Erklärung erstellt am 6. August 2026. Zuletzt geprüft am 6. August 2026. Sie wird mindestens alle 12 Monate und nach jeder Änderung der Seitenvorlagen überprüft.

Fragen

Schreiben Sie uns, und ein Mensch antwortet. Wir ändern lieber eine Klausel, als über eine zu streiten.