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/ Kostenloses Tool · Erklärung zur Barrierefreiheit

Erstellen Sie eine Erklärung zur Barrierefreiheit in einer Minute.

Die meisten Gesetze zur Barrierefreiheit erwarten eine veröffentlichte Erklärung. Beantworten Sie ein paar Fragen und erhalten Sie eine klare, an den Standards ausgerichtete Erklärung zur Veröffentlichung - kostenlos. (Anschließend helfen wir Ihnen, jedes Wort davon wahr werden zu lassen.)

Standards, die Sie anstreben

Dieser Generator schreibt das Dokument auf Englisch oder Deutsch. Für die polnische gesetzliche Erklärung gibt es ein eigenes Werkzeug.

Füllen Sie das Formular aus, und Ihre maßgeschneiderte Erklärung zur Barrierefreiheit erscheint hier, bereit zum Kopieren oder Herunterladen.

/ Leitfaden Erklärung

Wer eine Erklärung zur Barrierefreiheit braucht und was hineingehört

Eine Erklärung zur Barrierefreiheit sagt, wie barrierefrei eine Website oder App ist, was es nicht ist und wohin man sich bei einer Barriere wendet. Öffentliche Stellen in der EU veröffentlichen sie in fester Form. Unternehmen unter dem European Accessibility Act schulden etwas Verwandtes, aber anderes.

/ Die Vorschriften

Was jede Vorschrift sagt

Web-Barrierefreiheitsrichtlinie

Richtlinie (EU) 2016/2102, Art. 7

Wen sie bindet
Öffentliche Stellen der Mitgliedstaaten, über nationales Recht.
Was sie verlangt
Eine ausführliche, umfassende und klare Erklärung zur Barrierefreiheit für jede Website und mobile Anwendung, in barrierefreiem Format, nach dem Muster der Kommission, regelmäßig aktualisiert. Sie erläutert nicht barrierefreie Inhalte und die Gründe, verlinkt einen Feedback-Mechanismus und das Durchsetzungsverfahren.
Durchsetzung
National geregelt. Jeder Mitgliedstaat stellt das Durchsetzungsverfahren bereit, auf das die Erklärung verlinkt.

Mustererklärung zur Barrierefreiheit

Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission

Wen sie bindet
Erklärungen öffentlicher Stellen nach Richtlinie (EU) 2016/2102.
Was sie verlangt
Pflichtteile zu Vereinbarkeitsstatus, nicht barrierefreien Inhalten, Erstellung (Datum und Methode), Feedback und Kontakt sowie Durchsetzungsverfahren. Die Angaben müssen zutreffen und auf einer tatsächlichen Bewertung beruhen, durch Selbstbewertung oder durch Dritte; die Methode ist anzugeben.
Durchsetzung
Über die nationalen Umsetzungsgesetze zur Richtlinie (EU) 2016/2102.

European Accessibility Act

Richtlinie (EU) 2019/882, Art. 13 Abs. 2 und Anhang V

Wen sie bindet
Erbringer der in Art. 2 Abs. 2 genannten Dienstleistungen für Verbraucher, ausgenommen Kleinstunternehmen.
Was sie verlangt
Informationen darüber, wie die Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einem gleichwertigen Dokument, öffentlich in schriftlicher und mündlicher Form und barrierefrei, aufbewahrt, solange die Dienstleistung angeboten wird. Die Richtlinie nennt das keine Erklärung.
Durchsetzung
Von den Mitgliedstaaten benannte Behörden (Art. 23); Sanktionen national geregelt (Art. 30).

Behindertengleichstellungsgesetz

§ 12b BGG

Wen sie bindet
Öffentliche Stellen des Bundes.
Was sie verlangt
Eine Erklärung zur Barrierefreiheit mit den nicht vollständig barrierefreien Inhalten, den Gründen und gegebenenfalls barrierefreien Alternativen, einer unmittelbar zugänglichen elektronischen Kontaktmöglichkeit sowie einem Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 16 BGG mit Verlinkung zur Schlichtungsstelle.
Durchsetzung
Schlichtungsverfahren nach § 16 BGG.

Polnisches Gesetz über digitale Barrierefreiheit

Gesetz vom 4. April 2019, konsolidierte Fassung Dz.U. 2023 poz. 1440, Art. 10, 11, 19

Wen sie bindet
Öffentliche Stellen nach Art. 2 des Gesetzes.
Was sie verlangt
Eine deklaracja dostępności für jede Sprachfassung jeder Website und App, auf Grundlage des Musters 2018/1523 mit nationalen Zusatzangaben, jährlich bis zum 31. März zu überprüfen.
Durchsetzung
Digitalministerium: Geldbußen bis 5.000 Złoty bei fehlender oder unvollständiger Erklärung und bis 10.000 Złoty bei ungerechtfertigter, beharrlicher Nichtgewährleistung der Barrierefreiheit (Art. 19).

Was eine Erklärung ist

Eine Erklärung zur Barrierefreiheit ist eine öffentliche Seite zu genau einer Website oder App. Sie sagt, wie weit das Angebot einen benannten Standard erfüllt, nennt, was ihn nicht erfüllt und warum, sagt, wie und wann das festgestellt wurde, und gibt allen, die auf eine Barriere stoßen, einen funktionierenden Weg, sie zu melden. Im öffentlichen Sektor verweist sie zudem auf die Stelle, die sich um ungelöste Beschwerden kümmert.

Eine Erklärung, die nur sagt „Barrierefreiheit ist uns wichtig“, ist keine. Was sie ausmacht, sind ein Vereinbarkeitsstatus in den Worten des EU-Musters (vollständig, teilweise oder nicht vereinbar), eine datierte Liste nicht konformer Inhalte, das Prüfverfahren, ein Kontaktweg und, wo das Recht es verlangt, ein Eskalationsweg.

Sie ist kein Zertifikat. Keiner der hier genannten Rechtsakte macht aus einer Erklärung einen Konformitätsnachweis. Sie ist eine Aussage der Organisation über sich selbst und sollte nicht stärker sein als die Prüfung, auf der sie beruht.

Wer sie veröffentlichen muss

Öffentliche Stellen in der EU. Die Richtlinie (EU) 2016/2102 verpflichtet sie, für Websites und mobile Anwendungen eine Erklärung bereitzustellen und regelmäßig zu aktualisieren, barrierefrei und nach dem Muster der Kommission. Die Erklärung einer Website steht auf dieser Website, die einer App auf der Website der Stelle, die sie entwickelt hat, oder bei den Informationen zum Herunterladen. Jeder Mitgliedstaat setzt das in eigenes Recht um: Bundesstellen nach § 12b BGG, polnische öffentliche Stellen nach dem Gesetz von 2019, dort heißt das Dokument deklaracja dostępności.

Unternehmen unter dem European Accessibility Act. Der EAA verlangt keine Erklärung zur Barrierefreiheit. Art. 13 und Anhang V verpflichten Dienstleistungserbringer zu erläutern, wie die Dienstleistung die Anforderungen erfüllt, in den AGB oder einem gleichwertigen Dokument, schriftlich und mündlich und barrierefrei, solange die Dienstleistung angeboten wird. Die MLBF formuliert es ausdrücklich: Die „Information zur Barrierefreiheit“ nach dem BFSG ist nicht mit der „Erklärung zur Barrierefreiheit“ öffentlicher Stellen gleichzusetzen. Das polnische Gesetz von 2024 legt dieselben Angaben in das Leistungsreglement.

Alle anderen. Wo kein Gesetz sie verlangt, ist die Erklärung freiwillig. Das W3C empfiehlt sie trotzdem, mindestens mit einem Bekenntnis zur Barrierefreiheit, dem angewandten Standard und Kontaktangaben. So sieht es meist für ein US-Unternehmen ohne Aufträge des europäischen öffentlichen Sektors aus: Keine der hier beschriebenen EU-Regeln verpflichtet es zu einer Erklärung, und eine klare Erklärung hilft trotzdem den Nutzern und den Einkäufern, die nach Barrierefreiheit fragen.

Was das EU-Muster verlangt

Der Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 legt den Mindestinhalt für öffentliche Stellen fest. Mitgliedstaaten dürfen Anforderungen ergänzen. Der Pflichtteil hat sechs Elemente.

Derselbe Beschluss nennt freiwillige Inhalte: ein Bekenntnis über das gesetzliche Minimum hinaus mit Zeitplan für Abhilfe, eine förmliche Billigung, das Datum der Veröffentlichung und der letzten wesentlichen Überarbeitung, einen Link zum Prüfbericht (besonders empfohlen, wenn vollständige Vereinbarkeit erklärt wird) und zusätzliche telefonische Unterstützung für Menschen mit Behinderungen. Der Link zur Erklärung soll leicht zu finden sein: gut sichtbar auf der Startseite oder auf jeder Seite, etwa im festen Kopf- oder Fußbereich.

  • Einleitung und Geltungsbereich: Die Stelle verpflichtet sich zur Barrierefreiheit nach nationalem Recht und nennt die erfassten Websites oder Apps, bei Apps mit Version und Datum.
  • Vereinbarkeitsstatus, einer von dreien: vollständig vereinbar nur, wenn alle Anforderungen des Standards ohne Ausnahme erfüllt sind; teilweise vereinbar, wenn die meisten mit einigen Ausnahmen erfüllt sind; nicht vereinbar, wenn die meisten nicht erfüllt sind.
  • Nicht barrierefreie Inhalte, nach Grund geordnet: Nichtvereinbarkeit (verständlich beschrieben, mit der nicht erfüllten Anforderung), Berufung auf unverhältnismäßige Belastung oder Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs, jeweils mit barrierefreien Alternativen, soweit vorhanden.
  • Erstellung: Datum der Erstellung, Methode (Selbstbewertung oder Bewertung durch Dritte, etwa eine Zertifizierung) und Datum der letzten Überprüfung.
  • Feedback und Kontakt: Beschreibung des Feedback-Mechanismus mit Link und Angabe, wer die Meldungen bearbeitet.
  • Durchsetzungsverfahren: Beschreibung und Link für den Fall unbefriedigender Antworten, mit den Kontaktdaten der zuständigen Stelle.

Was ein Unternehmen unter dem EAA stattdessen schreibt

Anhang V des EAA bestimmt den Inhalt der Informationen zur Dienstleistung. Soweit anwendbar umfassen sie eine allgemeine Beschreibung der Dienstleistung in barrierefreien Formaten, die Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis ihrer Durchführung nötig sind, und eine Beschreibung, wie die Dienstleistung die einschlägigen Anforderungen aus Anhang I erfüllt. Der Erbringer muss außerdem zeigen können, dass Erbringung und Überwachung der Dienstleistung die Konformität sichern.

Deutschland ergänzt einen Punkt: Anlage 3 BFSG verlangt die Angabe der zuständigen Marktüberwachungsbehörde, für das BFSG die MLBF. Das polnische Gesetz von 2024 verlangt die Angaben im Leistungsreglement oder einem gleichwertigen Dokument, barrierefrei veröffentlicht.

Ein Unternehmen kann zusätzlich eine freiwillige Erklärungsseite veröffentlichen, was hilft, wenn Kunden oder Einkaufsabteilungen danach fragen. Sie ersetzt die Angaben in den AGB nicht. Praktisch schreibt man zuerst den Text nach Anhang V und lässt die Erklärungsseite ihn zusammenfassen.

Wie lange das Schreiben dauert

Das Schreiben ist der kurze Teil. Liegt eine Prüfung vor, ist das Muster in Stunden ausgefüllt, denn jeder Abschnitt ist eine Sachantwort: was geprüft wurde, nach welchem Standard, was nicht bestanden hat, wer Rückmeldungen beantwortet, wohin Beschwerden gehen.

Der lange Teil ist die Prüfung, und sie wächst mit dem Angebot. Eine kleine Visitenkarten-Website lässt sich schnell selbst bewerten. Ein Shop mit Suche, Konto, Warenkorb und Zahlung braucht jeden dieser Wege mit Tastatur und Screenreader geprüft, nicht nur einen automatischen Scan. Automatische Werkzeuge finden viele Fehler, können andere aber nicht beurteilen, etwa ob ein Alternativtext sinnvoll ist. Eine Erklärung, die nur auf einem Scan beruht, sollte das bei der Methode offen sagen.

Vor dem Start gehören auf den Tisch: die erfassten Websites und Apps, Standard und Version, der Prüfbericht mit Datum, bekannte Mängel mit geplanten Behebungsterminen, die Kontaktperson oder das Team und für öffentliche Stellen das nationale Durchsetzungsverfahren.

Wie oft sie zu prüfen ist

Das EU-Muster empfiehlt, die Richtigkeit der Angaben regelmäßig und mindestens einmal jährlich zu überprüfen und nach einer wesentlichen Überarbeitung der Website oder App neu zu bewerten und die Erklärung zu aktualisieren. Auch eine Überprüfung ohne vollständige Bewertung bekommt ihr Datum in der Erklärung.

Manche nationalen Gesetze machen daraus eine feste Frist. Polnische öffentliche Stellen überprüfen und aktualisieren die deklaracja bis zum 31. März jedes Jahres und unverzüglich bei jeder Änderung, die die Barrierefreiheit berühren kann.

Für Unternehmen unter dem EAA gibt es kein Jahresdatum, aber eine Daueraufgabe: Dienstleistungserbringer sorgen mit Verfahren dafür, dass die Dienstleistung konform bleibt, und berücksichtigen Änderungen der Dienstleistung, der Anforderungen und der Normen, auf die sie sich stützen. Ein neues Template, ein geänderter Checkout oder ein neuer Zahlungsanbieter ist Anlass, die Angaben neu zu prüfen.

Häufige Fehler

Diese Fehler machen eine Erklärung für Leser wertlos oder auf eine Weise falsch, die einer Aufsicht auffällt.

  • Vollständige Vereinbarkeit nach einem automatischen Scan erklärt, obwohl das Muster sie für ausnahmslos erfüllte Anforderungen vorbehält.
  • Keine Daten oder ein jahrealtes Erstellungsdatum ohne Prüfdatum.
  • Nicht barrierefreie Inhalte als Werkzeugausgabe beschrieben statt in klaren Worten, welche Funktion nicht geht.
  • Ein Feedback-Weg, der selbst nicht barrierefrei ist, etwa ein Formular hinter einem CAPTCHA ohne Alternative.
  • Kein Durchsetzungsverfahren in der Erklärung einer öffentlichen Stelle oder eine falsch benannte Stelle.
  • Eine Erklärungsseite, die den Standard verfehlt, über den sie berichtet.
  • Ein Link an einer Stelle, die Tastatur- und Screenreader-Nutzer nicht erreichen.
  • Unter dem EAA eine Erklärungsseite statt der Angaben in den AGB, oder Angaben, die nicht sagen, wie die Dienstleistung die Anforderungen erfüllt.
  • In Deutschland Angaben nach Anlage 3 ohne die zuständige Marktüberwachungsbehörde.
/ Fragen

Häufige Fragen

Verlangt der European Accessibility Act eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
Nicht unter diesem Namen. Der EAA verlangt Informationen darüber, wie die Dienstleistung die Anforderungen erfüllt, in den AGB oder einem gleichwertigen Dokument. Eine Erklärungsseite kann daneben stehen, ersetzt diese Angaben aber nicht.
Kann ich das Ergebnis des Generators unverändert veröffentlichen?
Sie können, und viele tun es. Lesen Sie vorher den Abschnitt zu den Einschränkungen: Er muss Ihr Angebot ehrlich beschreiben, und nur Sie wissen, was noch nicht konform ist. Öffentliche Stellen folgen zusätzlich ihrem nationalen Muster, und Unternehmen unter dem EAA brauchen weiterhin die Angaben in den AGB.
Wie oft muss eine Erklärung geprüft werden?
Mindestens jährlich und nach jeder Änderung Ihrer Vorlagen oder einer erneuten Prüfung. So empfiehlt es das EU-Muster; polnische öffentliche Stellen haben eine feste Frist zum 31. März. Genau das steht auch in unserer eigenen Erklärung.
Was, wenn ich meinen Status nicht kenne?
Machen Sie zuerst den kostenlosen Scan. Er gibt keine rechtliche Antwort, zeigt aber, ob Sie überhaupt in der Nähe von Stufe AA sind, bevor Sie sich auf eine Formulierung festlegen. Eine Aussage zu voller oder teilweiser Vereinbarkeit braucht danach eine manuelle Prüfung der wichtigsten Abläufe.
Welchen Standard nennt die Erklärung?
Öffentliche Stellen nennen die EN 301 549 oder die nationale Vorschrift, die darauf verweist; für Webinhalte entspricht Abschnitt 9 der EN 301 549 V3.2.1 der WCAG 2.1 Stufe AA. Ein Unternehmen nennt die Version, nach der es tatsächlich geprüft hat, WCAG 2.1 oder WCAG 2.2 Stufe AA.
/ Quellen

Woher jede Aussage stammt

Mit den Quellen abgeglichen am .

Diese Seite erklärt die Regeln allgemein. Sie ist keine Rechtsberatung und sagt nicht, ob eine Regel für Ihre Organisation gilt. Dafür fragen Sie eine Anwältin oder einen Anwalt, die in der jeweiligen Rechtsordnung tätig sind.