Web-Barrierefreiheitsrichtlinie
Richtlinie (EU) 2016/2102, Art. 7
- Wen sie bindet
- Öffentliche Stellen der Mitgliedstaaten, über nationales Recht.
- Was sie verlangt
- Eine ausführliche, umfassende und klare Erklärung zur Barrierefreiheit für jede Website und mobile Anwendung, in barrierefreiem Format, nach dem Muster der Kommission, regelmäßig aktualisiert. Sie erläutert nicht barrierefreie Inhalte und die Gründe, verlinkt einen Feedback-Mechanismus und das Durchsetzungsverfahren.
- Durchsetzung
- National geregelt. Jeder Mitgliedstaat stellt das Durchsetzungsverfahren bereit, auf das die Erklärung verlinkt.
- Quelle
- eur-lex.europa.eu
