Stufe
A
Seit
WCAG 2.1
/ WCAG-Kriterium

2.5.1 Zeigergesten

Alles, was mit einem Zwei-Finger-Zoom, einem Wischen oder einem gezeichneten Pfad bedient wird, muss auch mit einem einfachen Tippen oder Klicken funktionieren, außer die Geste selbst ist wesentlich.

/ Was es verlangt

Manche Gesten brauchen zwei Finger gleichzeitig oder einen genauen Pfad. Eine Mehrpunktgeste ist ein Zwei-Finger-Zoom, ein Tippen oder Wischen mit zwei Fingern oder ein geteiltes Tippen, bei dem ein Finger liegen bleibt, während ein anderer tippt. Eine pfadbasierte Geste hängt vom Weg des Zeigers ab: ein Wischen, das nur auf einer annähernd geraden Linie erkannt wird, oder eine Form, die gezeichnet werden muss. Das Kriterium verlangt, dass alles, was so bedient wird, auch mit einem einzelnen Zeiger ohne Pfad bedienbar ist, also mit Tippen, Klicken, Doppeltippen oder langem Drücken. Es schützt Menschen, die mit einem Finger, einem Stab, einem Kopfzeiger, Augensteuerung oder sprachgesteuerter Maus zeigen, und alle, die sich nicht präzise bewegen können.

Ausgenommen ist eine Geste, die wesentlich ist, etwa eine von Hand gezeichnete Unterschrift. Das Kriterium betrifft Gesten, die der Inhalt auswertet, nicht die des Browsers, des Betriebssystems oder assistiver Technologien, etwa das Wischen zurück im Verlauf oder die Wischgesten eines Screenreaders. Freies Ziehen in beliebiger Richtung ist keine pfadbasierte Geste; WCAG 2.2 regelt es in 2.5.7 Ziehbewegungen, und die Alternative für einen einzelnen Zeiger darf hier nicht allein aus Ziehen bestehen. Tastaturbedienung erfüllt das Kriterium nicht, weil viele Zeigernutzer keine Tastatur zur Hand haben.

/ Woran Seiten scheitern

  • Eine Karte lässt sich nur mit zwei Fingern zoomen und hat keine Plus- und Minus-Schaltflächen.
  • Ein Karussell wechselt nur durch horizontales Wischen zur nächsten Folie, ohne Schaltflächen für zurück und weiter.
  • Wischt man eine Listenzeile nach links, erscheint eine Löschaktion, die man durch Antippen der Zeile nicht erreicht.
  • Ein auf den Bildschirm gezeichnetes Z macht die letzte Aktion rückgängig, und eine Schaltfläche zum Rückgängigmachen gibt es nicht.
  • Ein selbst gebauter Schieberegler verliert seinen Griff, sobald der Zeiger die Schiene verlässt, und ein Klick auf die Schiene bewirkt nichts.

/ So prüfen Sie es selbst

  1. Suchen Sie auf einem Telefon oder Tablet alles, was auf einen Zwei-Finger-Zoom, ein Tippen mit mehreren Fingern oder ein Wischen reagiert: Karten, Karussells, Bildergalerien, wischbare Listenzeilen, Schieberegler und Zeichenflächen.
  2. Versuchen Sie bei jedem, dasselbe Ergebnis nur mit einzelnem Tippen oder Klicken zu erreichen: über eine Schaltfläche, eine antippbare Schiene, ein Menü.
  3. Prüfen Sie, ob die Alternative jedes Ergebnis der Geste abdeckt, etwa beide Richtungen eines Wischens und jede Aktion, die ein Wischen freilegt.
  4. Durchsuchen Sie die Skripte nach Handlern für touchstart, touchmove und pointermove und nach Gestenbibliotheken wie Hammer.js. Sie zeigen, wo die Seite Gesten selbst auswertet.
  5. Stellen Sie sicher, dass die Alternative nicht selbst ein Ziehen ist, das das Problem zu 2.5.7 verschiebt, und nicht nur ein Tastenkürzel.

/ So beheben Sie es

  • Ergänzen Sie jede Karte und jedes zoombare Bild um Schaltflächen zum Vergrößern und Verkleinern, als button-Elemente mit zugänglichen Namen wie „Vergrößern“ und „Verkleinern“.
  • Geben Sie Karussells und Galerien Schaltflächen für zurück und weiter, die pro Tippen oder Klick um ein Element weiterschalten.
  • Machen Sie jede Aktion, die hinter einem Wischen liegt, als Schaltfläche in der Zeile verfügbar oder in einem Menü, das sich per Tippen öffnet.
  • Lassen Sie die Schiene eines Schiebereglers einen Klick oder ein Tippen annehmen, das den Wert setzt, und ergänzen Sie Schrittschaltflächen auf beiden Seiten. Ein Regler auf Basis von input type="range" bekommt Klicks auf die Schiene vom Browser.
  • Stellen Sie jedem Befehl, der als Form gezeichnet wird, etwa einer Geste zum Rückgängigmachen, eine gewöhnliche Schaltfläche mit derselben Wirkung zur Seite.

/ Was unser Scanner prüft

Unser Scan prüft dieses Kriterium nicht. Eine Geste steckt im Skript, und der Scan liest weder Event-Handler, noch führt er einen Zwei-Finger-Zoom oder ein Wischen aus. Der HTML_CodeSniffer-Test für 2.5.1 gibt nur einen Hinweis aus, den der Scan verwirft. In der manuellen Prüfung werden jede Geste und ihre Alternative für einen einzelnen Zeiger von Hand auf einem Touchgerät ausprobiert.

/ Wer es verletzt, nach unseren eigenen Messungen

Der wöchentliche Index hat für dieses Kriterium keine Zahlen, weil keine Prüfung des Website-Scans es testen kann. Ein Mensch beurteilt es, und genau dafür gibt es ein manuelles Audit.

Eine Seite je Stelle, automatisch im Wochenrhythmus gemessen. Behebungen seit dem letzten Durchlauf erscheinen beim nächsten, und jede Eintragsseite bietet ein Recht auf Gegendarstellung.

/ Fragen zu diesem Kriterium

Ist Wischen in einem Karussell ein Verstoß gegen die WCAG?

Nicht für sich genommen. Wischen ist erlaubt, solange sich dasselbe Ergebnis mit einem einzelnen Zeiger ohne Pfad erreichen lässt, etwa mit Schaltflächen für zurück und weiter, die pro Tippen oder Klick eine Folie wechseln. Ein Karussell, das sich nur per Wischen bewegt, verletzt 2.5.1.

Erfüllt Tastaturbedienung 2.5.1 Zeigergesten?

Nein. Tastaturbedienung verlangt 2.1.1 Tastatur gesondert, und sie ersetzt keine Alternative für den Zeiger. Viele Menschen, die einen Touchscreen, einen Kopfzeiger oder Augensteuerung nutzen, haben keine Tastatur zur Hand und brauchen ein Bedienelement, das sie antippen oder anklicken können.

Welche Gesten fallen nicht unter 2.5.1?

Gesten, die der Browser, das Betriebssystem oder eine assistive Technologie bereitstellen, etwa das Wischen zurück im Verlauf, das Scrollen einer Seite oder die Navigationsgesten eines Screenreaders. Wesentliche Gesten wie eine Unterschrift sind ebenfalls ausgenommen. Ziehen in beliebiger Richtung ist keine pfadbasierte Geste und gehört zu 2.5.7 Ziehbewegungen.